Liebe Leserin, lieber Leser!
Als Herausgeber des Hundemagazins WUFF genauso wie als Präsident des Österreichischen Hundehalterverbandes ÖHV trete ich dafür ein, die Rechte der Hundehalter zu stärken, mit dem Ziel, unseren Vierbeinern ein hundegerechtes Leben zu ermöglichen und in der Gesellschaft die Anerkennung der Hundehaltung als Wert an sich zu erreichen. Doch letztlich stehen und fallen diese – und andere – Ansprüche auch mit dem Rang, den Hunde in der österreichischen Judikatur haben.
Zunächst mag man glauben, dass das Thema, Hunde seien „bewegliche Sachen“, bereits überholt sei, weil es ja nun das Bundestierschutzgesetz gibt. Auch der Paragraph 285a ABGB hält fest, dass „Tiere keine Sachen“ sind. Dennoch – natürlich werden Hunde in unserem Rechtssystem weiterhin definitiv als Sache behandelt. Wird ein Hund mutwillig getötet, so wird zwar der Täter nach dem TSchG eine Strafe bekommen, alles andere aber wird durch den „Verkehrswert“ des Hundes bestimmt, der etwa dem marktüblichen Kaufpreis des Hundes entspricht. Damit aber ist der Hund juristisch eindeutig einer (beweglichen) Sache gleichgestellt. Auch die neuen Gesetze zur Hundehaltung in Wien oder Niederösterreich zeigen diese Geisteshaltung.
In Wahrheit ist der Hund aber für die meisten Hundehalter de facto keine Sache, sondern ein Familienmitglied. Was wir fordern ist, dass der Hund dies auch de iure ist, d.h. dass er vom Rechts-Objekt, also einer Sache, zum Rechts-Subjekt mit einer (Teil)Rechtspersönlichkeit wird, ähnlich wie dies bei Minderjährigen oder besachwalteten Personen der Fall ist. Wie genau man das ausformulieren muss, ist letztlich Sache von Rechtsexperten.
Dabei gibt es bereits gute Ansätze, auch wenn sie juristisch offenbar (noch) keine realen Auswirkungen haben. So fordert bspw. die Salzburger Landesverfassung „die Achtung und den Schutz der Tiere als Mitgeschöpfe des Menschen aus seiner Verantwortung gegenüber den Lebewesen“. Doch dass diese Formulierung irgendwelche realen juristischen Auswirkungen hat, glaube ich nicht. Auch in Deutschland und der Schweiz gibt es Formulierungen, dass Tiere keine Sachen seien, da ist auch die Rede von Mitgeschöpfen, aber auch hier fehlen die praktischen Auswirkungen in der Gesetzgebung und daher auch in der gängigen Rechtsprechung.
Mein Gedanke ist daher der, dass, wenn wir für die Verbesserung des rechtlichen Status des Hundes eintreten, „in einem Aufwaschen“ auch unsere Rechte als Hundehalter gestärkt werden. Zugleich sicher aber auch unsere Pflichten – dies aufgrund der damit automatisch verbundenen größeren Verantwortung. Diese ist bei den meisten von uns ohnehin vorhanden, aber doch nicht eben bei allen Hundehaltern. Wenn der verbesserte Rechtsstatus von Hunden auch zu einem sorgsameren Umgang mit ihnen führen MUSS, dann wird es vielleicht manchen Hundehalter nicht geben, der sich einen Hund nur aus Laune oder aus Prestigegründen anschaffen würde, und damit könnten wir auch einiges an Tierleid verhindern. Wie denken Sie darüber? Ein wichtiges Thema für eine große WUFF-Diskussion. Schreiben Sie mir bitte (mosser@wuff.at)!
Bis dahin wünsche ich Ihnen wieder viel Freude mit dem neuen WUFF!
Es grüßt Sie ganz herzlich Ihr Dr. Hans Mosser, WUFF-Herausgeber, und Bruno, der WUFF-Redaktionshund
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