Deutschland: Zeit für ein bundeseinheitliches Hundegesetz!


Qualifizierte ­Hundegesetz­gebung statt populistischer Rassenverfolgung!

Autor: Dr. Barbara Wardeck-Mohr / Ausgabe: 2009-11

Die Gesetzgebung in Deutschland zur Hundehaltung ist in einer Form geregelt, die Tierschützer und Experten weitgehend für fachlich inkompetent und unmenschlich halten, da die Aufzählung von „apriori gefährlichen Hunderassen“ klar gegen sämtliche
Wissenschaftsstandards verstößt und auch nachweislich im Widerspruch zu internationalen – korrekt geführten – Beißstatistiken steht! Somit stellt sich die Frage, ob Politiker der einzelnen ­Bundes­länder etwa eine Politik pflegen, die deren eigene Vorurteile und persönliche Einstellungen gegenüber bestimmten Hunderassen widerspiegelt. Es ist Zeit für eine qualifizierte bundeseinheitliche Regelung ausschließlich auf sachlich wissensschaftlicher Grundlage, fordert die Hundesachverständige Dr. Barbara Wardeck-Mohr.

Sollen Hundegesetze einen Sinn ergeben, dann müssen mindestens folgende drei Kriterien erfüllt werden:

1. Die Gesetzgebung muss ernsthaft und uneingeschränkt das Tierschutzgesetz umsetzen, angefangen bei Zucht, Haltung und Ausbildung von Hunden.

2. Hundegesetzgebungen haben sich ausschließlich an wissenschaftlichen unabhängigen Standards zu orientieren, nicht aber an populistisch-politischen Kampagnen oder Wahlinteressen.

3. Die Verordnungen und Gesetze müssen überprüfbar einen Beitrag zur Gefahrenabwehr leisten.

Dabei können Hundehalter und jeder Bürger selbstverständlich nicht im Gesetzgebungsverfahren aus der Pflicht entlassen werden, hinsichtlich ihres Verhaltens wie der Fürsorgepflicht gegenüber Hund und Mensch.

Derzeit Verwirrung
Die derzeitige Situation erzeugt Verwirrung und Unverständnis: Alle
16 Bundesländer definieren ­Hunde­gesetzgebung und Gefahrenabwehr willkürlich und nach eigenem Belieben. Dabei kriminalisieren 14 Bundesländer (mit Ausnahme von Niedersachsen und Thüringen, wo es sich mit Sicherheit nicht gefährlicher lebt als im übrigen Deutschland) von vornherein be­stimmte Hunderassen – ohne faktischen Nachweis über deren besondere Ge­fährlichkeit – und setzen sich damit über jeden wissenschaftlichen Standard hinweg, der besagt, es gibt keine ge­fährlichen Hunderassen, es gibt nur gefährliche Hundeindividuen – unabhängig von deren Rassezugehörigkeit. Ebenso wenig gibt es eine „genetische Spezies Kampfhunde!“ ...


Den vollständigen Artikel können Sie in der WUFF Ausgabe 11/09 (erhältlich im WUFF-Shop unter http://shop.wuff-online.com/) nachlesen.



>>> WEB-TIPP


Weitere Informationen zu den Gesetzen und Verordnungen finden Sie unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hundegesetze