ÖHV plant Bürgerinitiative

Der Österreichische Hundehalterverband plant die Durch­führung einer parlamentarischen Bürgerinitiative, um die ­Hundehaltung in Österreich einheitlich – und für Hundehalter wie Hunde besser – zu regeln.

Hundehaltung und die Mensch-Hund-Beziehung sind für den Einzelnen genauso wie für die Gesellschaft von großer Bedeutung, trotzdem werden die Hundehaltung und die Möglichkeiten der Hunde zu einem hundegerechten Leben immer mehr eingeschränkt. Die de facto Rechtlosigkeit des Hundehalters und des Hundes sowie auch die Rechtsunsicherheit in vielen Bereichen der Hundehaltung sind nicht länger akzeptierbar.

Schon jetzt sind viele Anregungen von ÖHV-Mitgliedern zu wichtigen Themen der Bürgerinitiative eingegangen, im April besteht nun noch die letzte Möglichkeit dies  zu tun. Im Mai wird dann die parlamentarische Bürgerinitiative im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert werden – und dann geht es los mit der Sammlung von unterstützenden Unterschriften.

Mitglied werden!
Nur durch Sie und Ihre Mitgliedschaft können wir mit dem Österreichischen Hundehalterverband etwas bewegen und die Lebensbedingungen für unsere Hunde lebenswert machen. Gemäß unserem Leitsatz „Gemeinsam für unsere Hunde“ sind wir nur gemeinsam stark und können Dinge – die uns Hundehaltern wichtig sind – bewegen und verändern. Darum unterstützen Sie den Österreichischen Hundehalterverband und werden Sie Mitglied! Wir senden Ihnen gern einen Info-Folder und ein Antragsformular zu (Kontakt siehe Kasten rechts), oder Sie wählen den schnellen Weg übers Web: www.hundehalterverband.at

Inhalte der Bürgerinitiative
Durch ein Bundesverfassungsgesetz soll die Hundehaltung in Österreich einheitlich geregelt werden, auf der Basis wissenschaftlicher und tierschützender Kriterien sowie im Einklang mit dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung, dahingehend, dass Folgendes bewirkt wird:

1. Bundesweit einheitliche Haltungsbedingungen
Eigentumsrechte, Führung der Hunde im öffentlichen Raum, einheitliche Regelung der Leinen-, und Maulkorbpflicht, Maulkorbbeschaffenheit, Sachkundeverordnungen.

2. Hunde sind keine Sachen
Gewährleistungs- oder Schadenersatzrecht, Jagdgesetzordnung (grundsätzliches Abschussverbot von Heimtieren)

3. Zweckbindung der Hundesteuer
Zweckbindung der Hundesteuer für beispielsweise Auslaufzonen, Tierheime, Gnadenhöfe, Befreiung für Einsatzhunde etc.

4. Gesunde Hunde (Förderung der Hundegesundheit)
Herkunftsnachweise für alle Hunde, Verkaufs-/Vermittlungs-/Ausstellungsverbot von Hunden in Tierhandlungen, Verbot von Korallenhalsbändern, Würgehalsbändern und Schlaufenmaulkörben, Einführung einheitlicher Mindest-Zuchtstandards, Definition max. Hundeanzahl pro Haushalt in Bezug auf „animal hoarding“.

Eine ausführliche Beschreibung der Punkte finden Sie auf der Website www.hundehalterverband.at

 

Information

ÖHV: Der österreichische Hundehalterverband

Endlich eine Vertretung der Hundehalter!
„Als Präsident des ÖHV werde ich mich für Sie und unsere Hunde einsetzen und dafür, dass die Bedeutung der Hundehaltung und der Mensch-Hund-Beziehung in Gesellschaft, Politik und Medien auch die Anerkennung und Unterstützung erfährt, die sie verdient.“
Dr. Hans Mosser
ÖHV-Präsident

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Informieren Sie sich!

Kontakt:
ÖHV – Österreichischer Hundehalterverband
Großrassberg 11
3034 Maria Anzbach
Tel.: 02772 558113
Fax: 02772 558114
office@hundehalterverband.at
www.hundehalterverband.at