Petzi ist ein Yorkshire Terrier und ist zehn Jahre alt. Er ist ein typischer Caféhaushund, denn sein Herrchen, Peter Machek, führt in Wien das Café Bahnhof gegenüber vom Westbahnhof. Petzi ist immer anwesend und der Liebling aller Gäste. Eine nette Dame (im Artikel Frau H. genannt), die zu den Stammgästen zählt, bietet sich manchmal an, mit Petzi eine Runde spazieren zu gehen.
Es war am 23.9.1999, als Frau H. wieder einmal mit Petzi spazieren ging. An diesem Tag war es nicht wie sonst, sie kommt in Begleitung von zwei Mädchen zurück. Eines der beiden Mädchen behauptete, von Petzi gebissen worden zu sein und zeigte einen „blauen Fleck“ am Fuß.
Frau H. stellte sofort richtig, daß dies nicht stimme und der Petzi lediglich gebellt habe, als man sich begegnete, worauf das Mädchen gleich aufgeschrieen habe. Es wurde auch die Polizei hinzugezogen. Weder blutete das Mädchen, noch war ein Biß zu sehen, als es mit den Polizisten ins Lokal kam. Selbst ein blauer Fleck benötigt einige Tage, bis er zum Vorschein kommt.
10.000 Schilling Schmerzengeld angemessen
Die Sache kommt ins Rollen und schließlich flattert Herrn Machek eine Schmerzengeld-Forderung ins Haus. Im Schreiben des Rechtsanwaltes der Minderjährigen heißt es: „Für die erlittenen Schmerzen ist ein Schmerzengeld in der Höhe von S 10.000,- durchaus angemessen.“
Amtstierarzt kann keine Aggression feststellen
Auch der Amtstierarzt wird zugezogen und attestiert: „Nicht aggressives Verhalten, folgen auf verbale Befehle, ordnungsgemäßes Verhalten an der Leine.“ Auch der Haus-Tierarzt von Herrn Machek, Dipl. Tzt. Martin Gasperl bestätigt WUFF gegenüber, daß Petzi in keiner Weise aggressiv, oder bösartig ist. Es ist auch noch anzumerken, daß Petzi bereits zehn Jahre alt ist und nur mehr sieben Zähne im Maul hat.
Schulunfall am selben Tag?
Eine ausführliche Akteneinsicht wurde Herrn Machek im Administrationsbüro am 28.2.00 nicht gestattet. Er hatte jedoch die Möglichkeit, kurz mitzuschauen und konnte sich folgende Notizen machen:
- 23.9.2000: Das „angeblich gebissene“ Mädchen war im Lorenz Böhler Krankenhaus, und ließ sich untersuchen, weil es in der Schule (!) einen Unfall hatte.
- 24.9.2000, Lorenz Böhler Krankenhaus: Es ist von einer offenen Wundbehandlung die Rede, obwohl beim ersten Vorstellig-werden (mit Polizei) lediglich ein blauer Fleck festgestellt wurde.
Polizei verhängt Maulkorbzwang
Der Fall ist bei Gericht noch nicht abgeschlossen und der angebliche Hundebiß, den niemand sah, außer dem Mädchen selbst, ist bis heute nicht bewiesen. Dennoch verordnete die Polizei - laut §13 Abs. 3 des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes - „an öffentlichen Orten besteht Maulkorbzwang“ für Petzi. Die Nichtbeachtung des generellen Maulkorbzwanges für Petzi stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist mit einer Geldstrafe bis zu öS 100.000,- zu bestrafen und kann unter gewissen Voraussetzungen den Verfall des Hundes (ist gleich Enteignung oder Einschläfern) bedeuten. Petzi muß also möglicherweise bis an sein Lebensende einen Maulkorb tragen, obwohl seine Schuld nicht bewiesen ist. Wie man weiß, können sich solche Gerichtsfälle viele Jahre in die Länge ziehen und Petzi ist ja schließlich auch nicht mehr der Jüngste.
Dies ist ein deutliches Beispiel, wie unsinnig Österreichs Tierschutzgesetze sind. Hier wird ein unschuldiger nahezu zahnloser alter Hund wegen eines angeblichen Bisses zum Maulkorbzwang verurteilt und anderswo hängt ein Hund jahrelang an einer kurzen Kette vorm Haus und die Exekutive schreitet - wenn überhaupt - erst nach mehreren Urgenzen ein.