Skurril: Ein Bordell für Hunde?

Für skurrile Ideen war er immer schon bekannt.: Der „Konzeptkünstler“Karl-Friedrich Lentze aus Euskirchen, Besitzer eines Jack-Russell-Cairn-Terriermischlings namens Karlchen. So wurde der 54-Jährige bekannt durch seinen Plan, auf seinem Grab keinen Grabstein, sondern seine eigene Leiche – in Kunststoff eingegossen – aufstellen zu lassen. Das ist aber nicht vereinbar mit dem Bestattungsgesetz von Nordrhein-Westfalen, sodass der Künstler eine Petition an den Landtag eingereicht hat. Er dürfte dabei aber vergessen haben, dass er ein andermal an seine Geburtsstadt Schwerin das Ansuchen eingereicht hat, zwar in einem einfachen Sarg, jedoch zusammen mit einer Sexpuppe begraben werden zu dürfen. Medienberichten zufolge wurde seinem Ansuchen sogar statt gegeben. Aus Umweltgründen jedoch mit der Auflage, dass die Puppe vollständig aus verrottbarem Latex hergestellt sein müsse, was Lentze nicht ganz Recht war, denn den Geruch von Latex mag er nicht. Andererseits, wer von uns verfügt in diesem Zustand noch über Riechvermögen? Sexpuppen scheinen ihn überhaupt sehr zu interessieren, hat er doch beispielsweise beim Verteidigungsministerium den Antrag eingebracht, dass für alle Soldaten im Auslandseinsatz Sex-Puppen angeschafft werden sollten.

Neuester Gag: Ein Hundebordell
Der neueste Gag des „Aktionskünstlers“ ist nun die Einreichung eines Antrags auf Bewilligung der Errichtung eines Freudenhauses für Hunde in Berlin. In einem Interview mit dem Fernsehsender „ntv“ bezeichnet Lentze seine Idee allerdings als „ernsthaft“, da er selber einen kleinen Rüden habe, Karlchen, den er zwar mit Sport auslaste, aber bei läufigen Hündinnen würde es Probleme geben. Es geht allerdings aus den Aussagen Lentzes nicht hervor, ob er glaubt, dass mit Karlchens Besuch im Freudenhaus für Hunde das Interesse des Rüden an Hündinnen außerhalb des Etablissements erlahmen und somit das angesprochene Problem gelöst sein würde. Anzunehmen ist das jedenfalls nicht.

Nicht wirklich ernst gemeint
Eigenen Angaben zufolge rechnete der Künstler allerdings nicht mit einer Antwort vom Gewerbeamt, es sei denn, dass ein Beamter über Humor verfüge. Lentze würde aber alle einschlägigen Auflagen erfüllen, wie etwa Gesundheitszeugnisse für die im Freudenhaus arbeitenden Hündinnen und Rüden. Der Künstler gab zwar zu, dass es „pervers“ sei, dass ein Hundebesitzer seine Hündin für Sex mit anderen Rüden verkaufe, relativierte das aber mit dem Hinweis darauf, dass er auch den Straßenlärm vor seinem Haus pervers fände. Letztlich ginge es ihm darum, Tabus zur Diskussion zu stellen. Seine Kunst beziehe sich darauf, Kommunikation zu erreichen, und er sei derzeit der „innovativste Künstler Deutschlands“.

Antrag bewilligt
Nach einem Bericht der deutschen Ostseezeitung vom 15. März steht nun fest, dass das Berliner Bezirksamt „Mitte“ Lentzes Idee einer „gewinnorientierten Hundebegegnungsstätte“ tatsächlich ernst genommen und dem Antragsteller mitgeteilt hat, dass er für die Eröffnung lediglich einen Gewerbeschein ausfüllen und eine Verwaltungsgebühr von 26 Euro bezahlen müsse. Um welche Art von Gewerbe es sich dabei handle, ging aus dem Bericht allerdings nicht hervor. Schwierig würde es auch werden, wenn ein Schankbetrieb vorgesehen sei, denn dafür benötige man eine eigene Konzession. Und Lentze weiß auch noch nicht, wo genau in Berlin er sein Etablissement errichten will. Über das eventuell erforderliche (menschliche) Personal hat sich der Mann hingegen schon Gedanken gemacht. Ein Tierpfleger solle den Akt der Vierbeiner überwachen, und auch einen Tierarzt würde er benötigen. Der Hundebesitzer müsste für den hundlichen Service „25 Euro, vielleicht auch weniger“ bezahlen. So weit, so konkret.

In Wahrheit ist es ein Witz
Mit einem Problem dürfte Lentze aber bis jetzt noch nicht konfrontiert worden sein: Der „Künstler“ dürfte nämlich von den biologischen Vorgängen seiner geplanten „Hunde-Begegnungen“ keinerlei Ahnung haben und vor allem nicht wissen, dass erstens eine Hündin Rüden nur im Stadium der Läufigkeit zulässt (und selbst da nur an wenigen Tagen), und zweitens selbst da nicht jeden. Zudem ist auch die Rechtsansicht nicht von der Hand zu weisen, nach der ein solches Etablissement gegen den §3 des dt. Tierschutzgesetzes verstößt, der besagt, dass von Tieren nichts verlangt werden darf, wozu sie nicht in der Lage sind. Und Hündinnen sind eben nur 1 bis 2 (selten 3) mal jährlich kurzzeitig läufig. Es sei denn, Lentze beließe es beim „Flirten“. Es ist allerdings zu hoffen, dass Lentze eine neue „künstlerische Idee“ in die Quere kommt, der er sich dann eher widmen wird als der weiteren Verfolgung seiner Idee eines Hundepuffs. Denn in Wahrheit geht es ihm nach eigenen Aussagen in erster Linie um mediale Aufmerksamkeit, die ihm hiermit ebenfalls zuteil wird …

Aus WUFF-Ausgabe 2003-05